Themen des Stadtsenates vom 23. April 2025

  • Kunsthandwerksmarkt am Sparkassenplatz
  • Neues Aufrufanlagensystem wird erweitert
  • Förderung für SeniorInnenwohnen wird angepasst
  • Gratis-Sozialtickets für Schwimmbäder
  • Beirat für Erinnerungskultur
  • Vorplatzgestaltung Schutzengelkirche
  • Erweiterung Kindergarten Kranebitten

Kunsthandwerksmarkt am Sparkassenplatz

Ab Samstag, 10. Mai 2025, wird auf dem Sparkassenplatz regelmäßig ein neuer Kunsthandwerksmarkt stattfinden. Dieser wird jeweils am zweiten Samstag des Monats in der Zeit von von 10.00 bis 17.00 Uhr abgehalten und umfasst neben regionalen Kunsthandwerksprodukten einen Gastronomiestand, an dem selbst produzierte Speisen und Getränke verkauft werden. In den Monaten Jänner und Februar wird kein Markt abgehalten. Für den Fall, dass der zweite Samstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, findet der Markt – mit Zustimmung des Eigentümers, der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck – am darauffolgenden Samstag statt.

„Dieser neue Veranstaltungsort gibt der vielfältigen, lebendigen Innsbrucker Kulturszene Raum und einen nachhaltigen Wirkungsbereich. Auf der Seite der Konsumentinnen und Konsumenten erweitern wir das Handels- und Freizeitangebot in der Innenstadt. Gerade an Samstagen wird dies für eine erfreuliche Belebung sorgen“, freut sich Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc und führt weiter aus: „Um den Kunsthandwerksmarkt möglich zu machen, haben wir die Innsbrucker Marktordnung abgeändert.“

Der Stadtsenat stimmte einer entsprechenden Novellierung der Marktordnung und somit dem neuen Markt in seiner Sitzung am 23. April 2025 einstimmig zu. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

Neues Aufrufanlagensystem wird erweitert

Im Sinne einer bürgerInnenfreundlichen Verwaltung wurden bereits im Vorjahr neue Aufrufanlagen für Ämter mit intensiverem Parteienverkehr eingeführt. Mit der neuen Software-Lösung „FrontDesk Suite“ können Wartezeiten und Kundenströme effizienter verwaltet werden. Da sich das System seit seiner Inbetriebnahme bewährt hat, soll es nun auch im Referat Aufenthaltsangelegenheiten sowie im Amt Soziales, in dem die bestehende Aufrufanlage veraltet ist, installiert werden. In den neuen Räumlichkeiten des Referats Wohnungsvergabe in der Bürgerstraße 8 wurde bereits ein modernes System eingerichtet.

„Mit der neuen Anlage ergeben sich vor allem Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, die die Dienste unserer hochfrequentierten Ämter der Verwaltung in Anspruch nehmen. Gleichzeitig können damit Ressourcenplanung und Arbeitsabläufe optimiert werden, was auch zur Verbesserung der Arbeitsqualität für die Mitarbeitenden beitragen soll“, weist Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc auf die Vorteile der neuen Aufrufanlage hin.

Die Kosten für die Erweiterung des neuen Programmpakets, das vornehmlich beim Management von Warteschlangen und KundInnenströmen im öffentlichen Sektor eingesetzt wird, betragen insgesamt 56.600 Euro. Dafür sprach sich der Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig aus.

Förderung für SeniorInnenwohnen wird angepasst

Die Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) betreibt derzeit an elf Standorten 263 SeniorInnenwohnungen. Diese Wohnungen werden von diversen Gebäudeeigentümern (IIG, NHT, TIGEWOSI) durch die ISD angemietet und an die BewohnerInnen ohne Aufschlag untervermietet. Zusätzlich zur Miete müssen die SeniorInnen eine Pauschale entrichten, mit der die Finanzierung von seniorenspezifischen Zusatzangeboten gedeckt wird.

Das SeniorInnenwohnen wird von der Stadt Innsbruck seit Beginn 2014 mit einer Förderung unterstützt. Dieses Fördermodell sieht sozial gestaffelt eine Unterstützung der Wohnpauschale vor, wobei als Bemessungsgrundlage das Einkommen der Personen abzüglich der nachgewiesenen Wohnkosten herangezogen wird.

Die Bemessungsgrundlage, für die eine Wohnpauschale von 30 Euro berechnet wird, wird von bisher 500 auf nunmehr 700 Euro für Einzelpersonen bzw. von bisher 790 auf nunmehr 1.100 Euro für Zwei-Personen-Haushalte angehoben. Ab dieser Bemessungsrundlage werden 14 Prozent des jeweils übersteigenden Betrages bis zum Erreichen des Vollpreises hinzugerechnet. Die Bemessungsgrundlage wurde seit ihrer Einführung 2014 nicht valorisiert. Die Valorisierung ab dem kommenden Budgetjahr 2026 wurde vom Stadtsenat einstimmig befürwortet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet.

„Die Bemessungsgrundlagen für die Förderungen blieben innerhalb der letzten elf Jahre unverändert, worunter die soziale Treffsicherheit gelitten hat. Als Stadtkoalition lassen wir niemand auf der Strecke, der Unterstützung notwendig hat. Deshalb begrüße ich sehr, dass das bestehende Fördermodell angepasst wird“, betont Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

„Mit dieser Maßnahme fördern wir genau jene Personen, die es unbedingt zu entlasten gilt: Menschen, überwiegend Frauen, die eine geringere Pension haben und für die Wohnkosten einen sehr großen Teil ihres Einkommens ausmachen. Diesen Zeitraum von über einem Jahrzehnt ohne Valorisierung sobald wie möglich aufzuholen, ist ein absolut wichtiger und richtiger Schritt“, erklärt die für SeniorInnen ressortzuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Elisabeth Mayr.

Gratis-Sozialtickets für Schwimmbäder

Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenates erwirbt die Stadt Innsbruck wie bereits in den vergangenen fünf Jahren Wertkarten für Bädereintritte, um benachteiligten Kindern und wohnungslosen Müttern mit Kindern ein sommerliches Freizeiterlebnis zu bieten.

Insgesamt werden 440 Stück im Gegenwert von 10.000 Euro von Seiten des Sportamtes angekauft. Die Weitergabe der Wertkarten an die entsprechende Zielgruppe erfolgt unter Federführung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den Institutionen „lilawohnt“, „Frauenhaus Tirol“, „Frauen helfen Frauen Tirol“ und der Sozialpädagogischen Wohngruppen/ISD.

„Die Ferien und den Sommer genießen zu können, ist nicht für alle ein Selbstverständnis. Ich freue mich, dass wir mit dieser Aktion einmal mehr dazu beitragen können, dass alle vom tollen Sport- und Freizeitangebot der Landeshauptstadt profitieren können“, erklärt Bürgermeister und Sportreferent Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Beirat für Erinnerungskultur

In der Stadt Innsbruck befinden sich etwa 300 Gedenktafeln, Denkmäler und andere Gedenk- und Erinnerungszeichen. „Grundsätzlich steht die Stadt Innsbruck auf dem Standpunkt, dass neue Gedenkzeichen, mit Ausnahme der Zeitpunkte, restriktiv gehandhabt werden, um eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes zu vermeiden. Wir sind uns jedoch unserer historischen Verantwortung bewusst. Der Beirat für Erinnerungskultur soll errichtet werden, um eine objektive und fachkundige Entscheidung über neu zu errichtende Gedenk- und Erinnerungszeichen oder Adaptierungen bereits bestehender Gedenk- und Erinnerungszeichen zu ermöglichen“, hebt Vizebürgermeister und Kulturreferent Georg Willi hervor.

Ebenso soll es dem Beirat für Erinnerungskultur obliegen, über die Neuanbringung von „Zeitpunkten“ zu beraten und Empfehlungen für die Neu- und Umbenennung von Straßennamen oder das Anbringen von Zusatztafeln auszusprechen.

Der Stadtsenat beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Errichtung eines Beirats für Erinnerungskultur und übermittelte den Antrag zur weiteren Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Vorplatzgestaltung Schutzengelkirche

Die Neue Heimat Tirol bzw. deren Tochter, die Innsbrucker Stadtbau GmbH, erneuert seit mehreren Jahren die ehemalige Südtiroler Siedlung „Pradl Ost“. Im Zuge dessen soll auch der Vorplatz der Schutzengelkirche gestaltet werden, sodass ein einheitliches Erscheinungsbild mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht. Dabei sind Grundstücke der Stadt Innsbruck und der Pfarrkirche Innsbruck Neu-Pradl betroffen.

Laut Ausführungsplan wird der Gehsteig großzügig in den breiten Straßenbestand hineingezogen. Dadurch ergibt sich ein komfortabler Aufenthaltsbereich vor der Kirche und eine Baumreihe sowohl vor dem neuen Kopfgebäude als auch vor den Bestandsgebäuden Gumppstraße 61 und 63. „Entstehen soll ein echter Platz, der als Vorplatz der Kirche, aber gleichzeitig auch als kleiner Quartiersplatz sehr gut funktionieren wird. Außerdem wird der Grünstreifen vor den Häusern in der Gumppstraße um circa ein Drittel vergrößert. So können neue Bäume gepflanzt werden, um ein schönes Gesamtbild mit maximaler Begrünung zu schaffen“, führt die für Grünanlagen und Tiefbau zuständige Stadträtin Mag.a Mariella Lutz die Neugestaltung aus.

Die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Vorplatzes und des dazugehörigen Gehsteiges auf öffentlichem Gut betragen für die Stadt Innsbruck rund 350.000 Euro. Dies wurde vom Stadtsenat einstimmig befürwortet und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung übermittelt.

Erweiterung Kindergarten Kranebitten

Eine gute Betreuung der jüngsten BürgerInnen ist der Stadt Innsbruck ein großes Anliegen. Laufend wird in den Betrieb sowie den Ausbau von Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen investiert.

Auch im Kindergarten Kranebitten wurde durch eine gesetzlich erfolgte Reduktion der Kinderzahl pro Kindergarten-Gruppe auf 20 und eine gleichzeitig gestiegene Nachfrage im Stadtteil ein Ausbau des Kinderbetreuungsangebots als notwendig erachtet.

„Die Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) wurde beauftragt, gemeinsam mit dem damaligen Architekten Helmut Reitter zu prüfen, wie der bestehende Kindergarten in der Anna-Dengel-Straße um zwei Kindergarten-Gruppen auf künftig vier Gruppen erweitert werden kann. Zusätzlich wurde geprüft, ob auch das Kinderkrippen-Angebot in Kranebitten um eine bis zwei Gruppen am Standort des Kindergartens erweitert werden kann“, erläutert die ressortzuständige Stadträtin Mag.a Mariella Lutz.

„Im Kindergarten Kranebitten können derzeit 52 Kinder in zweieinhalb Gruppen betreut werden. Laut der aktualisierten Bedarfsabschätzung wird wie bereits im März 2022 die Erweiterung des Kindergartens Kranebitten auf insgesamt vier Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen empfohlen“, erklärt die für Schule und Bildung zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Elisabeth Mayr.

Der Stadtsenat stimmte der Erweiterung einstimmig zu. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.MD

Quelle: IKM