Themen des Stadtsenats vom 27. Mai 2025

  • IVB-Entlastungsfahrplan wird vorerst weitergeführt
  • Vernetzung im Fachgebiet Public Health
  • Neue Möbel für Volksschule Arzl
  • Neufestsetzung der Abstattungsbeträge

IVB-Entlastungsfahrplan wird vorerst weitergeführt

Aufgrund des derzeitigen Personalstands sowie der noch ausbleibenden Personalzugänge bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe GmbH (IVB) muss der Entlastungsfahrplan bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 weitergeführt werden. Davon betroffen sind die Linien 2 und 5, die weiterhin an Schultagen im 15-Minuten-Takt fahren, sowie während der Schulferien die Linien 1 und 3, die im 15-Minuten-Takt und die Linien A und K, die im 20-Minuten-Takt bedient werden.

Laut IVB kann der Normalfahrplan trotz kontinuierlicher Personalzugänge erst dann wieder aufgenommen werden, wenn dafür ausreichend Fahrpersonal verfügbar ist. Nur so sei es möglich, den Betrieb zu gewährleisten und die Überstundenbelastung der Belegschaft durch Krankenstand und Urlaub auf ein mitarbeiterInnenfreundliches Maß zu reduzieren.

„Durch den Entlastungsfahrplan werden die in der ÖPNV-Vertrags-Modifizierung 2019 festgelegten Leistungen nicht zur Gänze erfüllt. In der Folge kommt es zu einer Änderung des Leistungsangebotes und Minderausgaben von insgesamt rund 838.000 Euro. Der für 2025 zu leistende Gesellschafterzuschuss muss erneut geprüft und der städtische Anteil von rund 516.000 Euro bei den IVB in Abzug gebracht werden“, erläutert Bürgermeister und Beteiligungsvertreter Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Der Entlastungsfahrplan wurde vom Stadtsenat zur Kenntnis genommen und die Vereinbarung zur Einvernehmensherstellung zwischen Stadt und Land zur Aufteilung der Minderausgaben mehrheitlich befürwortet. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

 

Vernetzung im Fachgebiet Public Health

Der Stadtsenat sprach sich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine Mitgliedschaft in der Österreichischen Gesellschaft für Public Health (ÖGPH/dt. Öffentliche Gesundheit) aus.

„Die ÖGPH überblickt nationale sowie internationale Entwicklungen und fungiert als starke Vernetzungsplattform zwischen Public Health bezogener Wissenschaft und Praxis. Für das Referat Strategisches Gesundheitsmanagement und Public Health dient eine Mitgliedschaft somit als strategische Basis für Vernetzung und Wissensmanagement im Fachgebiet Public Health“, freut sich der für Gesundheit ressortzuständige Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Die ÖGPH bietet neben der regelmäßig abgehaltenen Jahrestagung auch Veranstaltungen zu Schwerpunktthemen an. Zum heurigen 30. Jubiläum sind zusätzlich 30 Veranstaltungen in allen Bundesländern geplant. Hier besteht als Mitglied nicht nur die Möglichkeit der Teilnahme, sondern auch die Gelegenheit, sich aktiv zu beteiligen.

 

Neue Möbel für Volksschule Arzl

Im Zuge des umfassenden Campus-Projekts wird die Volksschule Arzl erweitert, der Bestand umfassend saniert und auf modernste Standards gebracht. Zudem werden die Unterrichtsräumlichkeiten, Neben- und Gruppen- sowie Speiseräume für die schulische Tagesbetreuung im Neubau eingerichtet. 

„Mit der Generalsanierung und dem Ausbau schaffen wir optimale und freundliche Rahmenbedingungen für Kinder genauso wie für das Personal, dazu gehört auch eine ansprechende Möblierung in den neu geschaffenen Räumen“, betont die für Bildung zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Elisabeth Mayr.

Die Kosten für die Anschaffung der neuen Schulmöbel beträgt rund 400.000 Euro. Der Antrag wurde vom Stadtsenat einstimmig angenommen.

 

Neufestsetzung der Abstattungsbeträge

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird die Generalsanierung der Deckschicht, also der obersten Straßenschicht, durch den so genannten Abstattungsbetrag, den Baufirmen für Grabungsarbeiten auf Gemeindestraßen in Innsbruck zahlen müssen, finanziert. Die letzte Feststellung der Abstattungspreise fand in der Tiroler Landeshauptstadt im Jahr 2022 statt.

Die Quadratmeterpreise für die gemäß Grabungsordnung ab 1.1.2025 vorzuschreibenden Abstattungen werden in Innsbruck folgendermaßen neu festgelegt: Für Asphaltbeläge von Hauptstraßen (Landesstraßen) fallen 0 Euro an, da die Abstattung nicht über die Stadt, sondern über das Land Tirol abgewickelt wird. Für Asphaltbeläge auf Hauptstraßen werden 54,70 Euro pro Quadratmeter, auf Sammel- sowie auf Nebenstraßen 24,22 Euro pro Quadratmeter und auf Rad- und Gehwegen (Ebene und Steigung) sind 28,28 Euro pro Quadratmeter vorgesehen.

„Ausnahmen bilden Grabungen auf Verkehrsflächen mit besonderer Oberflächengestaltung, zum Beispiel Plattenbeläge und Pflasterbeläge wie in der Maria-Theresien-Straße, am Wiltener Platzl oder beim Stadtforum. Auch für farbige Asphaltbeläge, Gussasphaltbeläge, halbstarre Beläge usw. eine eigene Regelung. Dafür werden die Quadratmeterpreise, sofern eine sofortige, endgültige Instandsetzung nicht möglich ist, anlassbezogen aus dem Leistungsverzeichnis der Rahmenvereinbarung ermittelt und als Abstattungsbetrag zur Verrechnung gebracht“, erklärt die für Straßenbetrieb verantwortliche Stadträtin Mag.a Mariella Lutz.

Die Neufestsetzung der Abstattungsbeträge wurde vom Stadtsenat einstimmig befürwortet und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung übermittelt.MD

Quelle: IKM